Rechtsprechung
   BVerwG, 27.02.1964 - II C 170.62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,1016
BVerwG, 27.02.1964 - II C 170.62 (https://dejure.org/1964,1016)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.1964 - II C 170.62 (https://dejure.org/1964,1016)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 1964 - II C 170.62 (https://dejure.org/1964,1016)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,1016) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1964 - II C 170.62
    Die Rüge, das Berufungsgericht habe die Richtlinien mit unzulänglichen Mitteln überprüft und nicht den zweifelsfreien Nachweis der Unzulänglichkeit dieser Richtlinien geführt, entspricht, falls die Revision damit eine Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) hat rügen wollen, nicht den an die ordnungsgemäße Erhebung einer solchen Verfahrensrüge zu stellenden Anforderungen (vgl. BVerwGE 5, 12).
  • BVerwG, 24.05.1957 - VI C 395.56
    Auszug aus BVerwG, 27.02.1964 - II C 170.62
    Demgegenüber macht die Revision zu Unrecht geltend, eine Abweichung von den vorbezeichneten Richtlinien sei mit dem "Stichtagsprinzip" des Gesetzes zu Artikel 131 GG unvereinbar, also damit, daß dieses Gesetz bei der Gewährung von Ansprüchen grundsätzlich von dem am 8. Mai 1945 innegehabten Rechtsstand ausgeht (vgl. BVerwGE 5, 86 [88]; 7, 340 [341]; 8, 230 [232]; 8, 296 [302]).
  • BVerwG, 20.05.1959 - VI C 188.56
    Auszug aus BVerwG, 27.02.1964 - II C 170.62
    Demgegenüber macht die Revision zu Unrecht geltend, eine Abweichung von den vorbezeichneten Richtlinien sei mit dem "Stichtagsprinzip" des Gesetzes zu Artikel 131 GG unvereinbar, also damit, daß dieses Gesetz bei der Gewährung von Ansprüchen grundsätzlich von dem am 8. Mai 1945 innegehabten Rechtsstand ausgeht (vgl. BVerwGE 5, 86 [88]; 7, 340 [341]; 8, 230 [232]; 8, 296 [302]).
  • BVerwG, 09.04.1959 - II C 270.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1964 - II C 170.62
    Demgegenüber macht die Revision zu Unrecht geltend, eine Abweichung von den vorbezeichneten Richtlinien sei mit dem "Stichtagsprinzip" des Gesetzes zu Artikel 131 GG unvereinbar, also damit, daß dieses Gesetz bei der Gewährung von Ansprüchen grundsätzlich von dem am 8. Mai 1945 innegehabten Rechtsstand ausgeht (vgl. BVerwGE 5, 86 [88]; 7, 340 [341]; 8, 230 [232]; 8, 296 [302]).
  • BVerwG, 28.11.1958 - VI C 154.56
    Auszug aus BVerwG, 27.02.1964 - II C 170.62
    Demgegenüber macht die Revision zu Unrecht geltend, eine Abweichung von den vorbezeichneten Richtlinien sei mit dem "Stichtagsprinzip" des Gesetzes zu Artikel 131 GG unvereinbar, also damit, daß dieses Gesetz bei der Gewährung von Ansprüchen grundsätzlich von dem am 8. Mai 1945 innegehabten Rechtsstand ausgeht (vgl. BVerwGE 5, 86 [88]; 7, 340 [341]; 8, 230 [232]; 8, 296 [302]).
  • BVerwG, 30.01.1963 - VI C 184.60

    Berechnung des Versorgungsanspruchs eines Oberdirektor-Stellvertreters der

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1964 - II C 170.62
    Es kann daher bei der Anwendung dieser Vorschrift im Einzelfall aus begründetem Anlaß ein anderer Angehöriger des öffentlichen Dienstes bei der Festsetzung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge zum Vergleich herangezogen werden als der, der in den Richtlinien vom 12. August 1940 vorgesehen war, nämlich dann, wenn der gemäß § 32 G 131 (F. 1953) vergleichbare Angehörige des deutschen öffentlichen Dienstes, welcher jeweils nach Aufgabenkreis und Rang zu bestimmen ist (vgl. das Urteil des Senatsvom 28. März 1963 - BVerwG II C 200.60 - und das Urteil des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 30. Januar 1963 - BVerwG VI C 184.60 - [DÖD 1963 S. 157; NDBZ 1963 S. 146]), in den Richtlinien nicht zutreffend oder überhaupt nicht aufgeführt ist, wie der Senat bereits durchUrteil vom 5. Dezember 1963 - BVerwG II C 68.61 - entschieden hat.
  • BVerwG, 28.03.1963 - II C 200.60

    Verletzung des Gleichheitssatzes durch unterschiedliche Behandlung der Direktoren

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1964 - II C 170.62
    Es kann daher bei der Anwendung dieser Vorschrift im Einzelfall aus begründetem Anlaß ein anderer Angehöriger des öffentlichen Dienstes bei der Festsetzung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge zum Vergleich herangezogen werden als der, der in den Richtlinien vom 12. August 1940 vorgesehen war, nämlich dann, wenn der gemäß § 32 G 131 (F. 1953) vergleichbare Angehörige des deutschen öffentlichen Dienstes, welcher jeweils nach Aufgabenkreis und Rang zu bestimmen ist (vgl. das Urteil des Senatsvom 28. März 1963 - BVerwG II C 200.60 - und das Urteil des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 30. Januar 1963 - BVerwG VI C 184.60 - [DÖD 1963 S. 157; NDBZ 1963 S. 146]), in den Richtlinien nicht zutreffend oder überhaupt nicht aufgeführt ist, wie der Senat bereits durchUrteil vom 5. Dezember 1963 - BVerwG II C 68.61 - entschieden hat.
  • BVerwG, 23.11.1960 - VI C 198.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1964 - II C 170.62
    Das Gesetz zu Artikel 131 GG schließt zudem Verbesserungen gegenüber dem am 8. Mai 1945 innegehabten Rechtsstand nicht schlechthin aus (vgl. BVerwGE 11, 260 [261]; 16, 59 [62]); hier läge die Rechtsgrundlage dieser Abweichungen in der ausdrücklichen Bestimmung, des Gesetzgebers über die Heranziehung der Besoldung (Vergütung) des vergleichbaren Angehörigen des deutschen öffentlichen Dienstes.
  • BVerwG, 17.04.1963 - VI C 172.60

    Ansprüche eines Beamten wegen eines bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1964 - II C 170.62
    Das Gesetz zu Artikel 131 GG schließt zudem Verbesserungen gegenüber dem am 8. Mai 1945 innegehabten Rechtsstand nicht schlechthin aus (vgl. BVerwGE 11, 260 [261]; 16, 59 [62]); hier läge die Rechtsgrundlage dieser Abweichungen in der ausdrücklichen Bestimmung, des Gesetzgebers über die Heranziehung der Besoldung (Vergütung) des vergleichbaren Angehörigen des deutschen öffentlichen Dienstes.
  • BVerwG, 05.12.1963 - II C 68.61

    Anforderungen an die Ausgestaltung des Unterbringungsscheins von aus

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1964 - II C 170.62
    Es kann daher bei der Anwendung dieser Vorschrift im Einzelfall aus begründetem Anlaß ein anderer Angehöriger des öffentlichen Dienstes bei der Festsetzung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge zum Vergleich herangezogen werden als der, der in den Richtlinien vom 12. August 1940 vorgesehen war, nämlich dann, wenn der gemäß § 32 G 131 (F. 1953) vergleichbare Angehörige des deutschen öffentlichen Dienstes, welcher jeweils nach Aufgabenkreis und Rang zu bestimmen ist (vgl. das Urteil des Senatsvom 28. März 1963 - BVerwG II C 200.60 - und das Urteil des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 30. Januar 1963 - BVerwG VI C 184.60 - [DÖD 1963 S. 157; NDBZ 1963 S. 146]), in den Richtlinien nicht zutreffend oder überhaupt nicht aufgeführt ist, wie der Senat bereits durchUrteil vom 5. Dezember 1963 - BVerwG II C 68.61 - entschieden hat.
  • BVerwG, 31.08.1967 - II C 21.64

    Antrag auf Gewährung von Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und

    Denn das Gesetz zu Art. 131 GG geht bei der Gewährung von Ansprüchen grundsätzlich von dem bis zum 8. Mai 1945 nach dem damals geltenden Recht erlangten Rechtsstand aus (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Urteil vom 27. Februar 1964 - BVerwG II C 170.62 - mit Hinweis auf BVerwGE 5, 86 [88]; 7, 340 [341]; 8, 230 [232] und 8, 296 [302]).
  • BVerwG, 10.02.1967 - VI ER 200.64

    Gleichsetzung eines nach tschechoslowakischem Recht begründeten

    Denn einerseits wäre das Revisionsgericht an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts gemäß § 137 Abs. 2 VwGO gebunden, andererseits wären die Darlegungen des Berufungsgerichts über den Inhalt jenes ausländischen Rechts der revisionsgerichtlichen Nachprüfung gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 562 ZPO entzogen, weil dieses Recht nicht zu dem gemäß § 137 Abs. 1 VwGO revisiblen Bundes recht und auch nicht zu dem gemäß § 127 BRRG revisiblen deutschen Beamtenrecht gehört (vgl. BVerwGE 13, 303 sowie die Urteile vom 27. Februar 1964 - BVerwG II C 170.62 -, vom 14. Oktober 1965 - BVerwG II C 54.63 -, vom 10. März 1966 - BVerwG II C 113.64 - und vom 14. Juni 1966 - BVerwG II C 75.64 -).
  • BVerwG, 09.02.1967 - II C 120.64

    Revisibilität des Rechts des Protektorats Böhmen und Mähren - Rechtsstellung

    Denn dieses Recht enthält nicht Bundesrecht im Sinne des § 137 Abs. 1 VwGO und auch nicht deutsches Beamtenrecht im Sinne des § 127 BRRG (ebenso schon für das Recht des ehemaligen Protektorats Böhmen und Mähren: Urteil des Senats vom 27. Februar 1964 - BVerwG II C 170.62 -).
  • BVerwG, 19.09.1969 - VI C 25.66

    Begriff der "volksdeutschen Vertriebenen" - Ermittlung eines dem ungarischen

    In einem solchen Fall wie dem vorliegenden, in dem sich also nicht schon durch einen generellen Vergleich der Ämter bzw. Dienstgrade und Dienstränge innerhalb der Ämter- und Rangordnungen des Herkunftslandes und des deutschen öffentlichen Dienstes der vergleichbare Rechtsstand (Amt im statusrechtlichen Sinne) unschwer ermitteln läßt, kommt es für den nach § 32 G 131 erforderlichen Vergleich entscheidend auf die Besoldung an, die der Beamte nach deutschem Recht erhalten hätte, wenn er im deutschen öffentlichen Dienst einen seinem ausländischen Amt nach Aufgabenkreis und Rang gleichen Dienstposten bekleidet hätte (vgl. Urteile vom 30. Januar 1963 - BVerwG VI C 184.60 - [DÖD 1963, 157], vom 28. März 1963 - BVerwG II C 200.60 -, vom 27. Februar 1964 - BVerwG II C 170.62 -, vom 7. Dezember 1966 - BVerwG VI C 104.64 -, vom 29. November 1967 - BVerwG VI C 38.65 -, vom 27. September 1968 - BVerwG VI C 14.66 - [DÖD 1969, 71], vom 17. Dezember 1968 - BVerwG II C 124.65 - und vom 11. Juni 1969 - BVerwG VI C 118.67 -).
  • BVerwG, 10.02.1967 - VI ER 200.64/1
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht